Unternehmen benötigen Notfallkonzepte, Backup-Strategien, Wiederherstellungsprozesse und ein funktionierendes Krisenmanagement.
NIS2 ist kein reines IT-Thema. Die Richtlinie verpflichtet Unternehmen dazu, Cybersicherheit organisatorisch, technisch und nachweisbar umzusetzen.
Die Geschäftsleitung trägt Verantwortung dafür, dass Risiken erkannt, geeignete Maßnahmen beschlossen und Sicherheitsprozesse regelmäßig überprüft werden. Dazu gehören klare Zuständigkeiten, dokumentierte Entscheidungen und ein wirksames Risikomanagement.
Mit MABS Compliance stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen die relevanten NIS2- und BSI-Anforderungen strukturiert erfüllt, Haftungsrisiken reduziert und die Widerstandsfähigkeit gegenüber Cyberangriffen stärkt.
Wir prüfen, ob Ihr Unternehmen unter die NIS2-Anforderungen fällt und welche gesetzlichen Pflichten konkret relevant sind.
Wir vergleichen Ihren aktuellen Sicherheitsstand mit den Anforderungen aus NIS2 und dem BSI-Gesetz. So erkennen Sie klar, welche Maßnahmen bereits vorhanden sind und wo Handlungsbedarf besteht.
Gemeinsam bauen wir die erforderlichen Richtlinien, Nachweise, Prozesse und Sicherheitsmaßnahmen auf. Praxisnah, risikobasiert und passend zu Ihrer Organisation.
Wir verankern NIS2 dauerhaft in Ihren Abläufen: mit Meldewegen, Verantwortlichkeiten, Schulungen, Dokumentation und einer belastbaren Nachweisstruktur für Behörden und Prüfungen.
Einfach und unverbindlich
Die NIS2-Richtlinie ist der europäische Rechtsrahmen zur Stärkung der Cybersicherheit. Sie verpflichtet betroffene Unternehmen dazu, Cyberrisiken systematisch zu managen, Sicherheitsmaßnahmen umzusetzen und erhebliche Vorfälle zu melden.
In Deutschland werden die Anforderungen unter anderem durch das BSI-Gesetz konkretisiert. Dadurch entstehen für viele Unternehmen neue Pflichten: von der Betroffenheitsprüfung über die Registrierung bis hin zu Risikomanagement, Meldeprozessen und Nachweisführung.
Die NIS2-Richtlinie soll Unternehmen widerstandsfähiger gegen Cyberangriffe, IT-Ausfälle und Sicherheitsvorfälle machen.
Zentrale Ziele sind:
Erhöhung der Cyberresilienz:
Unternehmen sollen kritische Systeme, Prozesse und Daten besser schützen.
Einheitliche Sicherheitsstandards:
Innerhalb der EU sollen vergleichbare Mindestanforderungen für Cybersicherheit gelten.
Verbindliche Meldepflichten:
Erhebliche Sicherheitsvorfälle müssen strukturiert erkannt, bewertet und gemeldet werden.
Stärkere Verantwortung der Leitungsebene:
Cybersicherheit wird zur Managementaufgabe mit klaren Kontroll- und Nachweispflichten.
Schutz von Lieferketten:
Auch Dienstleister, Anbieter und externe Partner müssen in das Sicherheitskonzept einbezogen werden.
NIS2 betrifft Unternehmen aus wichtigen und besonders wichtigen Sektoren. Dazu zählen unter anderem Energie, Transport, Gesundheit, Finanzwesen, digitale Infrastruktur, IT-Dienstleistungen, öffentliche Verwaltung, Abfallwirtschaft, Post- und Kurierdienste sowie weitere wirtschaftlich relevante Bereiche.
Unternehmen und Organisationen (Sektoren) müssen sich unter anderem mit den Themen:
Cyberrisiken müssen systematisch identifiziert, bewertet, behandelt und regelmäßig überprüft werden.
Unternehmen benötigen Notfallkonzepte, Backup-Strategien, Wiederherstellungsprozesse und ein funktionierendes Krisenmanagement.
wie Backup-Management und Wiederherstellung nach einem Notfall, und Krisenmanagement;
Dienstleister, Anbieter und unmittelbare Partner müssen in die Sicherheitsbetrachtung einbezogen werden.
Dazu gehören unter anderem Zugriffskontrollen, Multi-Faktor-Authentifizierung, sichere Kommunikation, Verschlüsselung, Schulungen und dokumentierte Sicherheitsprozesse.
Der Anwendungsbereich von NIS2 wurde deutlich erweitert. Betroffen sein können mittlere und große Unternehmen aus gesetzlich definierten Sektoren.
Mittlere Unternehmen:
50 bis 250 Beschäftigte oder 10 bis 50 Mio. Euro Jahresumsatz
Große Unternehmen:
Mehr als 250 Beschäftigte oder mehr als 50 Mio. Euro Jahresumsatz
Die betroffenen Einrichtungen werden in wichtige und besonders wichtige Einrichtungen unterschieden. Der Unterschied liegt vor allem in Aufsicht, Nachweispflichten und möglichen Sanktionen.
Ob Ihr Unternehmen betroffen ist, hängt nicht nur von Größe und Umsatz ab, sondern auch von Branche, Tätigkeit und Rolle innerhalb der Lieferkette.