EU AI Act Beratung

Regulatorische Anforderungen der europäischen KI-Verordnung rechtssicher umsetzen

Mit dem EU AI Act gilt erstmals ein einheitlicher Rechtsrahmen für Entwicklung, Bereitstellung und Nutzung von Künstlicher Intelligenz innerhalb der Europäischen Union. Gleichzeitig steigen die Erwartungen von Kunden, Geschäftspartnern und Aufsichtsbehörden an einen nachweisbar verantwortungsvollen KI-Einsatz.

Mit unserer Beratung unterstützen wir Unternehmen bei der praxisnahen Umsetzung der Anforderungen des EU AI Act – von der Betroffenheitsanalyse über die Risikoklassifizierung bis zur Umsetzung konkreter Maßnahmen. Als organisatorische Grundlage empfehlen wir vielen Unternehmen ergänzend den Aufbau eines KI-Managementsystems nach ISO/IEC 42001.

Prüfen Sie gemeinsam mit uns Ihren aktuellen regulatorischen Handlungsbedarf.

KI im Unternehmen nutzen, ohne regulatorische Risiken zu übersehen

Microsoft Copilot, ChatGPT, Gemini oder branchenspezifische KI-Lösungen sind in vielen Unternehmen bereits Teil des Arbeitsalltags. Mit dem EU AI Act gelten dafür neue regulatorische Anforderungen, während Datenschutz, Urheberrecht und Transparenzpflichten häufig ungeklärt bleiben. Der EU AI Act ist bereits in Kraft und wird stufenweise wirksam. Unternehmen sollten daher frühzeitig prüfen, welche Anforderungen auf sie zukommen.

Wir unterstützen Unternehmen bei der praxisnahen Umsetzung der Anforderungen des EU AI Act – ergänzt durch den Aufbau einer belastbaren KI-Governance nach ISO/IEC 42001.

Ihre Vorteile

 

  • Klarheit über die eigene Betroffenheit durch den EU AI Act
  • Risikoklassifizierung Ihrer KI-Anwendungen
  • Bewertung von Datenschutz- und Compliance-Risiken (DSFA)
  • Prüfung urheberrechtlicher und haftungsrechtlicher Fragestellungen
  • Vorbereitung auf Transparenz- und Kennzeichnungspflichten
  • Unterstützung bei Audits, Kundenanforderungen und Nachweispflichten

 

Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch und prüfen Sie gemeinsam mit uns Ihren konkreten Handlungsbedarf.

Was ist der EU AI Act?

  • Der EU AI Act ist die europäische Verordnung für Künstliche Intelligenz. Ziel ist die Schaffung eines einheitlichen Rechtsrahmens für die Entwicklung, Bereitstellung und Nutzung von KI-Systemen innerhalb der Europäischen Union.

    Der AI Act verfolgt einen risikobasierten Ansatz. Je höher die potenziellen Auswirkungen einer KI-Anwendung auf Menschen, Sicherheit oder Grundrechte sind, desto umfangreicher werden die regulatorischen Anforderungen.

Gilt der EU AI Act auch für uns, wenn wir lediglich ChatGPT oder andere KI-Tools nutzen?

In vielen Fällen: Ja.

Ein häufiger Irrtum besteht darin anzunehmen, dass der EU AI Act nur Hersteller von KI-Systemen betrifft.

Tatsächlich kann der AI Act auch Unternehmen betreffen, die KI-Systeme einsetzen („Deployers“), beispielsweise:

  • ChatGPT
  • Microsoft Copilot
  • Gemini
  • Claude
  • Midjourney
  • KI-gestützte HR-Software
  • KI-basierte Dokumentenanalyse
  • KI-gestützte Kundenkommunikation

 

Sobald KI-Lösungen für Geschäftsprozesse, Personalentscheidungen, Kundeninteraktionen oder risikobehaftete Anwendungsfälle eingesetzt werden, sollten Unternehmen ihre regulatorischen Pflichten prüfen.

Welche wichtigen Fristen müssen Unternehmen aktuell beachten? Der EU AI Act gilt stufenweise.

Bereits relevant – seit 2. Februar 2025

  • Verbote besonders risikoreicher KI-Praktiken
  • Anforderungen an KI-Kompetenz (AI Literacy)

Bereits wirksam – seit 2. August 2025

  • Anforderungen für General Purpose AI (GPAI)
  • Governance-Anforderungen für bestimmte KI-Anbieter

Aktuell besonders relevant – ab 2. August 2026

  • Große Teile der allgemeinen Verpflichtungen werden anwendbar
  • Transparenzpflichten treten in Kraft

Weitere Fristen

  • Für Hochrisiko-KI-Systeme gelten zusätzliche Umsetzungsfristen bis 2027 und 2028

Unsere Leistungen zur Umsetzung des EU AI Act

Risikoklassifizierung nach EU AI Act

Wir bewerten Ihre KI-Anwendungen hinsichtlich der Risikoklassen des EU AI Act und identifizieren daraus resultierende regulatorische Pflichten. Dabei prüfen wir insbesondere:

  • Minimal Risk
  • Limited Risk
  • High Risk
  • Unacceptable Risk

Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)

Beim Einsatz von KI entstehen häufig datenschutzrechtliche Risiken. Wir unterstützen bei:

  • Bewertung personenbezogener Daten
  • DSFA-Durchführung
  • Risikoanalysen
  • Abstimmung mit Datenschutzbeauftragten
  • Nachweisführung nach DSGVO

Prüfung urheberrechtlicher und haftungsrechtlicher Fragestellungen

Wir unterstützen bei der Bewertung von:

  • KI-generierten Texten
  • KI-generierten Bildern
  • Trainingsdaten
  • Nutzungsrechten
  • Haftungsrisiken
  • Kundenanforderungen

KI-Richtlinien und Governance

Damit die regulatorischen Anforderungen auch organisatorisch verankert werden, unterstützen wir Sie zusätzlich beim Aufbau eines KI-Managementsystems nach ISO/IEC 42001, inklusive KI-Richtlinien, Rollenmodellen und Lenkungsausschuss. Details dazu finden Sie auf unserer Seite ISO/IEC 42001 – KI-Managementsystem.

Unser Vorgehensmodell zur AI-Act-Umsetzung

1. Betroffenheitsanalyse

Wir erfassen sämtliche vorhandenen und geplanten KI-Anwendungen und prüfen, ob und in welcher Rolle (Anbieter, Betreiber/Deployer) Ihr Unternehmen betroffen ist.

2. Risikoklassifizierung und Gap-Analyse

Abgleich der bestehenden Situation mit den Anforderungen des EU AI Act und der DSGVO.

3. Maßnahmenumsetzung

Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen, u. a. Transparenzpflichten, DSFA, Dokumentation und vertragliche Anpassungen.

4. Schulung und Nachweisführung

Schulung von Management, Fachbereichen, Betriebsrat, Datenschutz, Compliance und IT sowie Aufbau einer auditfähigen Dokumentation.

FAQ

Gilt der EU AI Act auch für uns, wenn wir nur Tools wie ChatGPT nutzen?

Möglicherweise ja. Der AI Act betrifft nicht nur Anbieter von KI-Systemen, sondern abhängig vom Einsatzszenario auch Unternehmen, die solche Systeme produktiv nutzen. Eine individuelle Betroffenheitsanalyse ist empfehlenswert.

Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Vor der Verarbeitung personenbezogener Daten sollten insbesondere Rechtsgrundlage, Auftragsverarbeitung, Speicherort, Datenflüsse, technische und organisatorische Maßnahmen sowie Datenschutzrisiken geprüft werden. Eine ungeprüfte Eingabe sensibler Daten in öffentliche KI-Dienste kann datenschutzrechtliche Risiken verursachen.

Eine DSFA kann erforderlich sein, wenn der KI-Einsatz voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten betroffener Personen verursacht, beispielsweise bei Profiling, automatisierten Entscheidungen, umfangreicher Datenanalyse oder Verarbeitung sensibler Daten. Die Notwendigkeit sollte stets im Einzelfall bewertet werden.

Dies hängt vom konkreten Anwendungsfall ab. Der EU AI Act enthält Transparenzanforderungen für bestimmte KI-generierte Inhalte und Interaktionen. Die konkrete Verpflichtung sollte anhand der jeweiligen Nutzung geprüft werden.

Der EU AI Act sieht ein gestuftes Sanktionssystem vor: Verstöße gegen verbotene KI-Praktiken können mit bis zu 35 Mio. Euro oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden, Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit Hochrisiko-KI mit bis zu 15 Mio. Euro oder 3 %, und fehlerhafte Angaben gegenüber Behörden mit bis zu 7,5 Mio. Euro oder 1 % des Jahresumsatzes. Für KMU gelten in der Regel differenziertere, niedrigere Obergrenzen.