Mit dem EU AI Act gilt erstmals ein einheitlicher Rechtsrahmen für Entwicklung, Bereitstellung und Nutzung von Künstlicher Intelligenz innerhalb der Europäischen Union. Gleichzeitig steigen die Erwartungen von Kunden, Geschäftspartnern und Aufsichtsbehörden an einen nachweisbar verantwortungsvollen KI-Einsatz.
Mit unserer Beratung unterstützen wir Unternehmen bei der praxisnahen Umsetzung der Anforderungen des EU AI Act – von der Betroffenheitsanalyse über die Risikoklassifizierung bis zur Umsetzung konkreter Maßnahmen. Als organisatorische Grundlage empfehlen wir vielen Unternehmen ergänzend den Aufbau eines KI-Managementsystems nach ISO/IEC 42001.
Prüfen Sie gemeinsam mit uns Ihren aktuellen regulatorischen Handlungsbedarf.
Microsoft Copilot, ChatGPT, Gemini oder branchenspezifische KI-Lösungen sind in vielen Unternehmen bereits Teil des Arbeitsalltags. Mit dem EU AI Act gelten dafür neue regulatorische Anforderungen, während Datenschutz, Urheberrecht und Transparenzpflichten häufig ungeklärt bleiben. Der EU AI Act ist bereits in Kraft und wird stufenweise wirksam. Unternehmen sollten daher frühzeitig prüfen, welche Anforderungen auf sie zukommen.
Wir unterstützen Unternehmen bei der praxisnahen Umsetzung der Anforderungen des EU AI Act – ergänzt durch den Aufbau einer belastbaren KI-Governance nach ISO/IEC 42001.
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Der EU AI Act ist die europäische Verordnung für Künstliche Intelligenz. Ziel ist die Schaffung eines einheitlichen Rechtsrahmens für die Entwicklung, Bereitstellung und Nutzung von KI-Systemen innerhalb der Europäischen Union.
Der AI Act verfolgt einen risikobasierten Ansatz. Je höher die potenziellen Auswirkungen einer KI-Anwendung auf Menschen, Sicherheit oder Grundrechte sind, desto umfangreicher werden die regulatorischen Anforderungen.
In vielen Fällen: Ja.
Ein häufiger Irrtum besteht darin anzunehmen, dass der EU AI Act nur Hersteller von KI-Systemen betrifft.
Tatsächlich kann der AI Act auch Unternehmen betreffen, die KI-Systeme einsetzen („Deployers“), beispielsweise:
Sobald KI-Lösungen für Geschäftsprozesse, Personalentscheidungen, Kundeninteraktionen oder risikobehaftete Anwendungsfälle eingesetzt werden, sollten Unternehmen ihre regulatorischen Pflichten prüfen.
Wir bewerten Ihre KI-Anwendungen hinsichtlich der Risikoklassen des EU AI Act und identifizieren daraus resultierende regulatorische Pflichten. Dabei prüfen wir insbesondere:
Beim Einsatz von KI entstehen häufig datenschutzrechtliche Risiken. Wir unterstützen bei:
Wir unterstützen bei der Bewertung von:
Damit die regulatorischen Anforderungen auch organisatorisch verankert werden, unterstützen wir Sie zusätzlich beim Aufbau eines KI-Managementsystems nach ISO/IEC 42001, inklusive KI-Richtlinien, Rollenmodellen und Lenkungsausschuss. Details dazu finden Sie auf unserer Seite ISO/IEC 42001 – KI-Managementsystem.
Wir erfassen sämtliche vorhandenen und geplanten KI-Anwendungen und prüfen, ob und in welcher Rolle (Anbieter, Betreiber/Deployer) Ihr Unternehmen betroffen ist.
Abgleich der bestehenden Situation mit den Anforderungen des EU AI Act und der DSGVO.
Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen, u. a. Transparenzpflichten, DSFA, Dokumentation und vertragliche Anpassungen.
Schulung von Management, Fachbereichen, Betriebsrat, Datenschutz, Compliance und IT sowie Aufbau einer auditfähigen Dokumentation.
Möglicherweise ja. Der AI Act betrifft nicht nur Anbieter von KI-Systemen, sondern abhängig vom Einsatzszenario auch Unternehmen, die solche Systeme produktiv nutzen. Eine individuelle Betroffenheitsanalyse ist empfehlenswert.
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Vor der Verarbeitung personenbezogener Daten sollten insbesondere Rechtsgrundlage, Auftragsverarbeitung, Speicherort, Datenflüsse, technische und organisatorische Maßnahmen sowie Datenschutzrisiken geprüft werden. Eine ungeprüfte Eingabe sensibler Daten in öffentliche KI-Dienste kann datenschutzrechtliche Risiken verursachen.
Eine DSFA kann erforderlich sein, wenn der KI-Einsatz voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten betroffener Personen verursacht, beispielsweise bei Profiling, automatisierten Entscheidungen, umfangreicher Datenanalyse oder Verarbeitung sensibler Daten. Die Notwendigkeit sollte stets im Einzelfall bewertet werden.
Dies hängt vom konkreten Anwendungsfall ab. Der EU AI Act enthält Transparenzanforderungen für bestimmte KI-generierte Inhalte und Interaktionen. Die konkrete Verpflichtung sollte anhand der jeweiligen Nutzung geprüft werden.
Der EU AI Act sieht ein gestuftes Sanktionssystem vor: Verstöße gegen verbotene KI-Praktiken können mit bis zu 35 Mio. Euro oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden, Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit Hochrisiko-KI mit bis zu 15 Mio. Euro oder 3 %, und fehlerhafte Angaben gegenüber Behörden mit bis zu 7,5 Mio. Euro oder 1 % des Jahresumsatzes. Für KMU gelten in der Regel differenziertere, niedrigere Obergrenzen.