Umsetzung Cyber Resilience Act (CRA)

Anforderungen verstehen und rechtzeitig handeln

Cyber Resilience Act (CRA): Unterstützung bei der Umsetzung für Hersteller, Importeure und Händler digitaler Produkte

Der Cyber Resilience Act (CRA) verändert die Anforderungen an die Entwicklung, Bereitstellung und Wartung von Produkten mit digitalen Elementen grundlegend. Unternehmen müssen künftig nachweisen können, dass Cybersicherheit bereits bei der Entwicklung berücksichtigt wurde und über den gesamten Produktlebenszyklus hinweg gewährleistet wird.

mabs4.0 unterstützt Unternehmen bei der Bewertung ihrer Betroffenheit, der Umsetzung der CRA-Anforderungen und dem Aufbau belastbarer Prozesse für Produkt-Cybersicherheit.

Prüfen Sie gemeinsam mit uns Ihren Handlungsbedarf und Ihre Umsetzungsstrategie.

Was ist der Cyber Resilience Act?

Der Cyber Resilience Act (Verordnung (EU) 2024/2847) ist eine europäische Verordnung, die verbindliche Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen festlegt. Ziel ist es, das Sicherheitsniveau von Hardware- und Softwareprodukten innerhalb der Europäischen Union zu erhöhen.

Erstmals werden Hersteller verpflichtet, Cybersicherheit systematisch über den gesamten Produktlebenszyklus hinweg zu berücksichtigen. Dazu gehören unter anderem:

  • sichere Entwicklung von Produkten,
  • Schwachstellenmanagement,
  • Sicherheitsupdates,
  • Risikobewertungen,
  • technische Dokumentation,
  • Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen und Schwachstellen

Ab wann gilt der Cyber Resilience Act?

Der Cyber Resilience Act ist bereits am 10. Dezember 2024 in Kraft getreten.

Für Unternehmen sind insbesondere folgende Termine relevant:

  • 10.12.2024 – Inkrafttreten des CRA
  • 11.09.2026 – Meldepflichten für aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Sicherheitsvorfälle treten in Kraft
  • 11.12.2027 – Die wesentlichen Anforderungen des CRA werden verbindlich anwendbar

 

Unternehmen sollten die Umsetzung nicht bis 2027 aufschieben. Die erforderlichen Prozesse, Nachweise und Entwicklungsmaßnahmen benötigen in vielen Organisationen einen erheblichen Vorlauf.

Was ist das Ziel des CRA?

Der europäische Gesetzgeber verfolgt mit dem Cyber Resilience Act mehrere Ziele:

  • Erhöhung der Cybersicherheit digitaler Produkte,
  • Verringerung bekannter Sicherheitslücken,
  • Verbesserung des Schwachstellenmanagements,
  • Schaffung eines einheitlichen europäischen Sicherheitsniveaus,
  • höhere Transparenz für Kunden und Nutzer,
  • stärkere Verantwortlichkeit von Herstellern.

 

Der CRA soll dazu beitragen, dass Produkte bereits bei ihrer Markteinführung angemessen abgesichert sind und während ihres gesamten Lebenszyklus sicher betrieben werden können.

Wer ist vom Cyber Resilience Act betroffen?

Der CRA richtet sich an alle Wirtschaftsakteure, die Produkte mit digitalen Elementen auf dem europäischen Markt bereitstellen.

Hierzu zählen insbesondere:

Hersteller

  • Softwarehersteller
  • Gerätehersteller
  • IoT-Anbieter
  • Hersteller industrieller Systeme
  • Anbieter digitaler Plattformen

Importeure

Unternehmen, die Produkte mit digitalen Elementen aus Drittstaaten in die EU einführen.

Händler und Distributoren

Unternehmen, die entsprechende Produkte innerhalb der EU vertreiben.

Unternehmen mit Eigenentwicklungen

Auch Unternehmen, die Produkte entwickeln und unter eigenem Namen vermarkten, können unter die Anforderungen des CRA fallen.

Was sind Produkte mit digitalen Elementen?

Der CRA verwendet den Begriff:

„Produkt mit digitalen Elementen“

Hierunter fallen grundsätzlich Hardware- oder Softwareprodukte, die direkt oder indirekt mit anderen Geräten oder Netzwerken verbunden werden können.

Beispiele

Beispiele

Hardware

  • Industriesteuerungen
  • Smart-Home-Geräte
  • Netzwerkkomponenten
  • IoT-Geräte
  • Embedded Systems
  • Sensorik
  • Steuergeräte

Software

  • Desktop-Anwendungen
  • Webanwendungen
  • Mobile Apps
  • Betriebssysteme
  • Cloud-nahe Softwarekomponenten
  • Standardsoftware

 

Welche Risikokategorien gibt es?

Der CRA unterscheidet verschiedene Produktklassen.

Standardprodukte

Produkte, die den allgemeinen Anforderungen des CRA unterliegen.

Wichtige Produkte (Important Products)

Produkte mit erhöhter Bedeutung für die Cybersicherheit. Für diese gelten zusätzliche Anforderungen und teilweise strengere Konformitätsbewertungsverfahren. [eur-lex.europa.eu]

Kritische Produkte (Critical Products)

Produkte mit besonders hoher Relevanz für die Cybersicherheit der EU. Hier können weitergehende Prüf- und Nachweispflichten erforderlich sein. [eur-lex.europa.eu]

Die konkrete Einstufung hängt vom jeweiligen Produkt und dessen Funktion im digitalen Ökosystem ab.

Welche Anforderungen stellt der CRA an Unternehmen?

Der Cyber Resilience Act verlangt deutlich mehr als ein klassisches Produkttestverfahren.

Zu den wesentlichen Anforderungen gehören insbesondere:

Secure by Design

Cybersicherheit muss bereits in der Produktentwicklung berücksichtigt werden.

Risikobewertung

Unternehmen müssen Risiken systematisch identifizieren, bewerten und behandeln.

Schwachstellenmanagement

Sicherheitslücken müssen erkannt, bewertet und bearbeitet werden.

Security Updates

Hersteller müssen geeignete Sicherheitsupdates bereitstellen und verwalten.

Technische Dokumentation

Die Einhaltung der Anforderungen muss nachvollziehbar dokumentiert werden.

Meldepflichten

Aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Sicherheitsvorfälle müssen unter bestimmten Voraussetzungen gemeldet werden.

Konformitätsbewertung und CE-Kennzeichnung

Unternehmen müssen nachweisen können, dass ihre Produkte die Anforderungen des CRA erfüllen.

Wen betrifft der CRA nicht?

Nicht jedes digitale Produkt fällt automatisch unter den CRA.

Ausgenommen sind unter anderem Produkte, die bereits durch spezielle europäische Regelungen abgedeckt werden. Dazu zählen beispielsweise:

  • bestimmte Medizinprodukte,
  • regulierte Luftfahrtprodukte,
  • bestimmte Fahrzeugkategorien,
  • bestimmte maritime Produkte,
  • weitere sektorspezifisch regulierte Bereiche. [eur-lex.europa.eu]

Eine genaue Bewertung sollte immer auf Grundlage des konkreten Produkts und dessen regulatorischer Einordnung erfolgen.

Warum sich die Umsetzung des CRA lohnt

Viele Unternehmen betrachten den CRA zunächst ausschließlich als regulatorische Verpflichtung. Tatsächlich bietet die Umsetzung jedoch auch strategische Vorteile.

Mehr Vertrauen bei Kunden

Nachweisbare Produktsicherheit wird zunehmend zu einem Auswahlkriterium.

Wettbewerbsvorteile

Sicher entwickelte Produkte schaffen Differenzierung im Markt.

Weniger Sicherheitsvorfälle

Ein systematisches Schwachstellenmanagement reduziert Risiken.

Bessere Lieferkettenposition

Immer mehr Kunden verlangen belastbare Nachweise zur Produktsicherheit.

Vorbereitung auf zukünftige Anforderungen

Der CRA ergänzt die wachsenden Anforderungen aus NIS2, Produktsicherheit und Lieferkettenmanagement.

Wie unterstützt mabs4.0 bei der Umsetzung?

Wir unterstützen Unternehmen strukturiert bei der Vorbereitung und Umsetzung der CRA-Anforderungen.

Unsere Leistungen umfassen unter anderem:

  • Betroffenheitsanalyse
  • Gap-Analyse gegen CRA-Anforderungen
  • Identifikation relevanter Produkte
  • Risikobewertungen
  • Aufbau von Schwachstellenmanagement-Prozessen
  • Entwicklung von Secure-by-Design-Vorgehensweisen
  • Aufbau technischer und organisatorischer Nachweise
  • Unterstützung bei Konformitätsbewertungen
  • Management-Workshops und Schulungen
  • Vorbereitung auf Audits und Marktaufsichtsanforderungen

Unser Fokus liegt dabei auf einer praxisnahen und wirtschaftlich sinnvollen Umsetzung.

FAQ

Ab wann gilt der Cyber Resilience Act verbindlich?

Die wesentlichen Anforderungen des Cyber Resilience Act gelten ab dem 11. Dezember 2027. Bereits ab dem 11. September 2026 greifen vorgezogene Meldepflichten für aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Sicherheitsvorfälle. Unternehmen mit betroffenen Produkten sollten die Übergangszeit bis 2027 nutzen, um Prozesse und Nachweise rechtzeitig aufzubauen.

Unter den Cyber Resilience Act fallen grundsätzlich alle Produkte mit digitalen Elementen, die direkt oder indirekt mit Geräten oder Netzwerken verbunden werden können. Das betrifft ein breites Spektrum an Hardware- und Softwareprodukten, von IoT-Geräten über Industriesteuerungen bis hin zu Standardsoftware. Ob ein konkretes Produkt in den Anwendungsbereich fällt, hängt von Einzelfallmerkmalen wie Vernetzungsfähigkeit und Produktkategorie ab und sollte im Rahmen einer strukturierten Betroffenheitsanalyse geprüft werden.

Der Cyber Resilience Act regelt die Sicherheit von Produkten mit digitalen Elementen, während die NIS2-Richtlinie das Cybersecurity-Risikomanagement, die Governance und die Meldepflichten von Betreibern und Organisationen adressiert. Vereinfacht gesagt: Der CRA betrifft die Produktsicherheit, NIS2 die Unternehmenssicherheit. Beide Regelwerke ergänzen sich inhaltlich, verfolgen jedoch unterschiedliche Ziele und richten sich an unterschiedliche Adressaten.

mabs4.0 begleitet Unternehmen von der ersten Betroffenheitsanalyse über die Identifikation der relevanten regulatorischen Anforderungen bis zur praktischen Implementierung der erforderlichen Prozesse und Nachweise. Als Beratungsunternehmen mit Kernkompetenz in ISO 27001, NIS2, TISAX und Datenschutz bringt mabs4.0 dabei bestehendes Prozess-Know-how aus verwandten Regelwerken ein, statt den CRA isoliert zu betrachten. Ziel ist eine strukturierte, nachvollziehbare und wirtschaftlich vertretbare Umsetzung der CRA-Anforderungen.