Unternehmen benötigen Notfallkonzepte, Backup-Strategien, Wiederherstellungsprozesse und ein funktionierendes Krisenmanagement.
NIS2 ist kein reines IT-Thema. Die Richtlinie verpflichtet Unternehmen dazu, Cybersicherheit organisatorisch, technisch und nachweisbar umzusetzen.
Die Geschäftsleitung trägt Verantwortung dafür, dass Risiken erkannt, geeignete Maßnahmen beschlossen und Sicherheitsprozesse regelmäßig überprüft werden. Dazu gehören klare Zuständigkeiten, dokumentierte Entscheidungen und ein wirksames Risikomanagement.
Mit MABS Compliance stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen die relevanten NIS2- und BSI-Anforderungen strukturiert erfüllt, Haftungsrisiken reduziert und die Widerstandsfähigkeit gegenüber Cyberangriffen stärkt.
Wir prüfen, ob Ihr Unternehmen unter die NIS2-Anforderungen fällt und welche gesetzlichen Pflichten konkret relevant sind.
Wir vergleichen Ihren aktuellen Sicherheitsstand mit den Anforderungen aus NIS2 und dem BSI-Gesetz. So erkennen Sie klar, welche Maßnahmen bereits vorhanden sind und wo Handlungsbedarf besteht.
Gemeinsam bauen wir die erforderlichen Richtlinien, Nachweise, Prozesse und Sicherheitsmaßnahmen auf. Praxisnah, risikobasiert und passend zu Ihrer Organisation.
Wir verankern NIS2 dauerhaft in Ihren Abläufen: mit Meldewegen, Verantwortlichkeiten, Schulungen, Dokumentation und einer belastbaren Nachweisstruktur für Behörden und Prüfungen.
Einfach und unverbindlich
Die NIS2-Richtlinie ist der europäische Rechtsrahmen zur Stärkung der Cybersicherheit. Sie verpflichtet betroffene Unternehmen dazu, Cyberrisiken systematisch zu managen, Sicherheitsmaßnahmen umzusetzen und erhebliche Vorfälle zu melden.
In Deutschland werden die Anforderungen unter anderem durch das BSI-Gesetz konkretisiert. Dadurch entstehen für viele Unternehmen neue Pflichten: von der Betroffenheitsprüfung über die Registrierung bis hin zu Risikomanagement, Meldeprozessen und Nachweisführung.
Die NIS2-Richtlinie soll Unternehmen widerstandsfähiger gegen Cyberangriffe, IT-Ausfälle und Sicherheitsvorfälle machen.
Zentrale Ziele sind:
Erhöhung der Cyberresilienz:
Unternehmen sollen kritische Systeme, Prozesse und Daten besser schützen.
Einheitliche Sicherheitsstandards:
Innerhalb der EU sollen vergleichbare Mindestanforderungen für Cybersicherheit gelten.
Verbindliche Meldepflichten:
Erhebliche Sicherheitsvorfälle müssen strukturiert erkannt, bewertet und gemeldet werden.
Stärkere Verantwortung der Leitungsebene:
Cybersicherheit wird zur Managementaufgabe mit klaren Kontroll- und Nachweispflichten.
Schutz von Lieferketten:
Auch Dienstleister, Anbieter und externe Partner müssen in das Sicherheitskonzept einbezogen werden.
NIS2 betrifft Unternehmen aus wichtigen und besonders wichtigen Sektoren. Dazu zählen unter anderem Energie, Transport, Gesundheit, Finanzwesen, digitale Infrastruktur, IT-Dienstleistungen, öffentliche Verwaltung, Abfallwirtschaft, Post- und Kurierdienste sowie weitere wirtschaftlich relevante Bereiche.
Unternehmen und Organisationen (Sektoren) müssen sich unter anderem mit den Themen:
Cyberrisiken müssen systematisch identifiziert, bewertet, behandelt und regelmäßig überprüft werden.
Unternehmen benötigen Notfallkonzepte, Backup-Strategien, Wiederherstellungsprozesse und ein funktionierendes Krisenmanagement.
wie Backup-Management und Wiederherstellung nach einem Notfall, und Krisenmanagement;
Dienstleister, Anbieter und unmittelbare Partner müssen in die Sicherheitsbetrachtung einbezogen werden.
Dazu gehören unter anderem Zugriffskontrollen, Multi-Faktor-Authentifizierung, sichere Kommunikation, Verschlüsselung, Schulungen und dokumentierte Sicherheitsprozesse.
Der Anwendungsbereich von NIS2 wurde deutlich erweitert. Betroffen sein können mittlere und große Unternehmen aus gesetzlich definierten Sektoren.
Mittlere Unternehmen:
50 bis 250 Beschäftigte oder 10 bis 50 Mio. Euro Jahresumsatz
Große Unternehmen:
Mehr als 250 Beschäftigte oder mehr als 50 Mio. Euro Jahresumsatz
Die betroffenen Einrichtungen werden in wichtige und besonders wichtige Einrichtungen unterschieden. Der Unterschied liegt vor allem in Aufsicht, Nachweispflichten und möglichen Sanktionen.
Ob Ihr Unternehmen betroffen ist, hängt nicht nur von Größe und Umsatz ab, sondern auch von Branche, Tätigkeit und Rolle innerhalb der Lieferkette.
NIS2 ist die zweite EU-Richtlinie zur Netz- und Informationssicherheit (EU 2022/2555) und erweitert die Cybersicherheitsanforderungen für Unternehmen kritischer und wichtiger Sektoren erheblich gegenüber der Vorgängerrichtlinie NIS1. Sie verpflichtet betroffene Unternehmen zu strukturiertem Risikomanagement, Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen und einer nicht delegierbaren, persönlichen Verantwortung der Geschäftsleitung für Cybersicherheit.
Von NIS2 betroffen sind Unternehmen aus 18 definierten Sektoren, die als “wesentliche” oder “wichtige” Einrichtungen ab bestimmten Mitarbeiter- und Umsatzschwellen gelten, etwa Energie, Gesundheit, Transport, digitale Infrastruktur und verarbeitendes Gewerbe. In Deutschland sind dadurch rund 29.500 Unternehmen betroffen; auch Zulieferer solcher Einrichtungen können indirekt betroffen sein, da Lieferkettensicherheit ausdrücklich Teil der Anforderungen ist.
Eine erste Einschätzung liefert der NIS2-Checker des BSI, dessen Ergebnis allerdings nicht rechtsverbindlich ist. Für eine verbindliche und für euer Unternehmen konkret aufbereitete Betroffenheitsprüfung – inklusive Einordnung, welche Pflichten daraus im Detail folgen – empfiehlt sich eine fachliche Einschätzung, wie sie mabs4.0 im Rahmen einer Erstberatung anbietet.
Das deutsche NIS2-Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG) ist seit dem 6. Dezember 2025 in Kraft und damit unmittelbar rechtsverbindlich, eine Übergangsfrist sieht das Gesetz nicht vor. Die reguläre Registrierungsfrist beim BSI lief am 6. März 2026 ab; das BSI hat dafür eine Nachfrist bis zum 31. Juli 2026 eingeräumt, wer bis dahin nicht registriert ist, riskiert bereits ohne vorherigen Sicherheitsvorfall ein Bußgeld allein wegen der fehlenden Registrierung.
Bei Verstößen gegen NIS2 drohen Bußgelder von bis zu 10 Millionen Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes bei wesentlichen Einrichtungen, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Zusätzlich haftet die Geschäftsleitung persönlich und nicht delegierbar für die Umsetzung der Risikomanagementmaßnahmen.
ISO 27001 liefert das strukturelle Rahmenwerk, mit dem sich viele der in NIS2 geforderten Risikomanagementmaßnahmen praktisch umsetzen lassen, auch wenn NIS2 keine Zertifizierung nach ISO 27001 vorschreibt. Unternehmen, die bereits ISO 27001-zertifiziert sind, haben daher einen erheblichen Vorsprung bei der NIS2-Umsetzung, da sich viele Anforderungen direkt auf bestehende ISMS-Prozesse abbilden lassen.
mabs4.0 begleitet die NIS2-Umsetzung mit derselben strukturierten Methodik wie bei ISO-27001-Mandaten: einer Betroffenheits- und Gap-Analyse gegen die zehn NIS2-Maßnahmenbereiche, gefolgt von einem priorisierten Maßnahmenplan für Registrierung, Risikomanagement und Meldeprozesse. Der Vorteil für Unternehmen, die bereits ein ISMS nach ISO 27001 aufgebaut haben oder gerade aufbauen, liegt darin, dass NIS2-Anforderungen direkt in dieses bestehende System integriert werden können, statt eine parallele Struktur zu schaffen.