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NIS2 – Konform

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Zum Festpreis. Mit Augenmaß.

Die Verantwortung liegt bei der Geschäftsleitung

NIS2 ist kein Ding der IT. Es geht um Verantwortung, Organisation und nachvollziehbare Entscheidungen des Managements.

Stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen alle relevanten Gesetze, Vorschriften und Mindestanforderungen einhält, wodurch Strafen und rechtliche Probleme vermieden werden.

Präventive Sicherheitsmaßnahmen sorgen dafür, dass Geschäftsprozesse nicht durch Cyberangriffe oder technische Ausfälle unterbrochen werden. Dies sichert die Kontinuität und Produktivität Ihres Unternehmens.

Stärken Sie Ihr Unternehmensimage und Ihren Wettbewerbsvorteil durch Risikominimierung.

Schritt für Schritt zur NIS2 Konformität

Einordnung

Wir klären, ob Ihre Organisation von der NIS2 betroffen ist.

Gap-Anylyse

In der NIS2 Gap-Analyse vergleichen wir den aktuellen IST-Stand gegen die gesetzlichen Anforderungen.

Umsetzung

In der Umsetzung geht es darum, dass wir gemeinsam die erforderlichen Richtlinien, Nachweise und Sicherheitsprozesse auf bauen. Passend zur Organisation und mit Augenmaß.

Operationalisierung

Die Geschäftsleitung erhält eine dokumentierte NIS2-Nachweisstruktur für Behörden und Prüfungen.

Kostenloses Beratungsgespräch

Einfach und unverbindlich

Was ist die NIS2-Richtlinie

Die NIS2-Richtlinie (Network and Information Security Directive) ist der europäische Rechtsrahmen für Cybersicherheit, der seit Oktober 2024 in nationales Recht umgesetzt wird. Ziel ist es, die Widerstandsfähigkeit kritischer und wichtiger Einrichtungen gegen Cyberangriffe zu erhöhen. NIS2 erweitert die Anforderungen der bisherigen NIS-Richtlinie deutlich: Mehr Unternehmen und Sektoren sind betroffen, es gelten strengere Sicherheits- und Meldepflichten sowie persönliche Haftungsrisiken für die Geschäftsführung.

 

 

Welche Ziele verfolgt die NIS2-Richtlinie

Die NIS2-Richtlinie verfolgt mehrere zentrale Ziele, um die Cybersicherheit in Europa nachhaltig zu verbessern:

Erhöhung der Resilienz:
Organisationen in kritischen und wichtigen Sektoren sollen besser gegen Cyberangriffe, Systemausfälle und andere Sicherheitsvorfälle geschützt werden.

Harmonisierung der Sicherheitsstandards:
Es sollen in allen EU-Mitgliedstaaten einheitliche Mindestanforderungen an Sicherheitsmaßnahmen gelten, um nationale Unterschiede zu verringern.

Stärkung der Zusammenarbeit:
Die Zusammenarbeit zwischen nationalen Behörden, CERTs (Computer Emergency Response Teams) und der EU wird ausgebaut, um Informationen schneller auszutauschen und gemeinsam auf Bedrohungen zu reagieren.

Ausweitung des Anwendungsbereichs:
Mehr Unternehmen und Einrichtungen fallen unter die Richtlinie, z. B. aus den Bereichen Energie, Gesundheit, Transport, Verwaltung, Abfallwirtschaft, Post- und Kurierdienste oder digitale Infrastrukturen.

Erhöhung der Verbindlichkeit:
Durch strengere Meldepflichten, klare Vorgaben und die Möglichkeit von Sanktionen oder Haftung sollen Organisationen Cybersicherheit als strategische Aufgabe ernst nehmen.

 

 

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Was bedeutet NIS2 und wer ist betroffen?

Unternehmen und Organisationen (Sektoren) müssen sich unter anderem mit den Themen:

Risikomanagementmaßnahmen im Bereich der Cybersicherheit. Ausmaß der Risikoexposition der Einrichtung, die  Größe der Einrichtung und die Wahrscheinlichkeit des Eintretens von Sicherheitsvorfällen und deren Schwere, einschließlich ihrer gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen, gebührend zu berücksichtigen.

Betreffende Unternehmen müssen erhebliche Sicherheitsvorfälle unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnisnahme melden.
Unverzüglich, in jedem Fall aber innerhalb von 72 Stunden nach Kenntnisnahme des erheblichen Sicherheitsvorfalls, eine Meldung über den Sicherheitsvorfall, in der gegebenenfalls die unter Buchstabe a genannten Informationen aktualisiert werden und eine erste Bewertung des erheblichen Sicherheitsvorfalls, einschließlich seines Schweregrads und seiner Auswirkungen, sowie gegebenenfalls die Kompromittierungsindikatoren angegeben werden.

wie Backup-Management und Wiederherstellung nach einem Notfall, und Krisenmanagement;

einschließlich sicherheitsbezogener Aspekte der Beziehungen zwischen den einzelnen Einrichtungen und ihren unmittelbaren Anbietern oder Diensteanbietern; einschließlich der Sicherheit ihrer Entwicklungsprozesse

Geltungsbereich

Neu ist, dass die Zahl der betroffenen Unternehmen und Organisationen erhöht wurde, die in den Anwendungsbereich fallen.  Hierzu gehören mittlere und große Unternehmen aus den definierten Sektoren:

  • Mittlere Unternehmen : 50-250 Beschäftigte, 10-50 Mio. Euro Umsatz, < 43 Mio. Euro Bilanz
  • Große Unternehmen: >250 Beschäftigte, > 50 Mio. Euro Umsatz, > 43 Mio. Euro Bilanz

 

Die Sektoren werden zusätzlich unter wesentlichen und wichtigen unterschieden.
Der Hauptunterschied zwischen den beiden Sektoren besteht darin, dass sie unterschiedlich hoch sanktioniert werden. Unternehmen, die in den Bereich der wesentlichen Sektoren fallen (KRITIS) unterstehen außerdem der behördlichen Aufsicht.