Der Online-Elektronikhändler Notebooksbilliger.de soll eine Strafe wegen Verstoß gegen die Datenschutzverordnung von 10,4 Mio. € zahlen müssen, da die Mitarbeiter ohne Rechtgrundlage über mindestens zwei Jahre lang per Video überwacht wurden. Dabei hätten Kameras sowohl Arbeitsplätze als auch Aufenthaltsbereiche des Personals sowie Lager und Verkaufsräume erfasst. Auch Kunden seien im Wartebereich durch die Kameras erfasst worden. Notebooksbilliger.de reagierte darauf, dass durch die Kamerabilder der Warenfluss kontrolliert und vor Diebstählen vorgebeugt werden sollte. Notebooksbilliger.de legte Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein.
Dieser Fall zeigt, dass die Verarbeitung von Informationen, insbesondere von personenbezogenen Daten, sensibel behandelt werden sollte. Viele Unternehmen greifen den Punkt der Informationssicherheit erst auf, wenn es zu einem Vorfall kommt. Ein Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) unterstützt dabei, die Risiken eines Datenschutz- und Informationssicherheitsvorfalls zu senken. Wir helfen Unternehmen bei der Implementierung eines wirkungsvollen ISMS nach ISO 27001.
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