Unternehmen müssen in Zukunft Corona-Tests anbieten
Künftig sind Unternehmen in der Pflicht, Mitarbeitern mindestens einmal pro Woche einen Corona-Test anzubieten, dies gilt jedoch nur für Beschäftigte, die nicht von zu Hause aus arbeiten. Dies wurde vom Bundeskabinett beschlossen. Eine Testpflicht für Arbeitnehmer gibt es jedoch nicht.
Arbeitsminister Hubertus Heil sagte, er habe die Verordnung bereits unterzeichnet, sie trete „nächste Woche“ in Kraft. Zunächst gelte sie bis Ende Juli. Im Normalfall muss der Arbeitgeber einen Test pro Woche anbieten. Beschäftigte in Berufen mit hohem Infektionsrisiko sollen zweimal pro Woche ein Angebot erhalten.
Wir bieten unseren Mitarbeitern nun auch die Möglichkeit sich testen zu lassen, sodass wir gemeinsam ein sicheres Umfeld schaffen.
Durch diese Maßnahmen hoffen wir auch, dass wir in Zukunft wieder unsere Kunden nicht nur remote im Bereich der Informationssicherheit unterstützen werden, sondern, wie wir es gewohnt waren, Vorort zu sein. Insbesondere die Behandlung des Themas Perimeter Schutz der ISO 27001 oder TISAX® wird durch eine Ortsbegehung erleichtert, um Risiken besser beurteilen zu können. Falls Sie Unterstützung bei der Umsetzung, Aufrechterhaltung